Ihre Meinung
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Stephen schrieb am 22. May. 2007 - 16:45, |
Good job! Your site is great! |
Iris schrieb am 22. Apr. 2007 - 22:07, |
Hi! Ich hab von dem Fall in der Wiener Zeitung gelesen. Ich halt dir die daumen, dass die Gerechtigkeit siegt!!! Viele liebe Grüße aus Linz, Iris |
martin schrieb am 30. Mar. 2007 - 09:55, |
Übrigens: Mit den Computerdaten wäre eine gewisse Hoffnung auf eine Wiederaufnahme vorhanden.§353 StPO. Aber Wiederaufnahmsananträge haben gleich hohe Erfolgschancen wie Nichtigkeitsbeschwerden (glaube ich halt). |
martin schrieb am 30. Mar. 2007 - 09:24, |
Ihr Fall ist kein Einzelfall.Für den EGMR dürfte es wohl zu spät sein. Allerdings beschäftigt sich der nicht mit Beweiswürdigungen und Begründungen. Grundsatz 1: Niemand kann einen Richter zum Denken zwingen. Grundsatz 2: Versuchen Sie die Schöffen zu überzeugen. Allerdings brauchen Sie das unglaubliche Glück, dass zumindest einer interessiert der Verhandlung folgt und sich den Richtern was zu sagen traut. Grundsatz 3: Anklage ist praktisch Verurteilung. Wenn ich wirklich schuldig bin, bleibe ich nach der Anklageerhebung in Österreich. Grundsatz 4: Je länger ein Verfahren gedauert hat umso sicherer ist eine Verurteilung. Grundsatz 5: Richter gehen von einer vorgefaßten Meinung fast nie, Richterinnen nie ab. Die obigen Grundsätze sind natürlich nur meine persönliche Meinung und stimmen mit der Wirklichkeit wahrscheinlich gar nicht überein. |
Helmut schrieb am 02. Mar. 2007 - 08:46, |
Nicht aufgeben...Europ. Gerichtshof und Menschenrechtscharta sind die notwendigen Schritte...außerdem würde ich noch mehr Öffentlichkeit mobilisieren Alles LIEBE Helmut |
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