Ihre Meinung

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Stephen schrieb am 22. May. 2007 - 16:45,
Good job! Your site is great!
Iris schrieb am 22. Apr. 2007 - 22:07,
Hi! Ich hab von dem Fall in der Wiener Zeitung gelesen. Ich halt dir die daumen, dass die Gerechtigkeit siegt!!! Viele liebe Grüße aus Linz, Iris
martin schrieb am 30. Mar. 2007 - 09:55,
Übrigens: Mit den Computerdaten wäre eine gewisse Hoffnung auf eine Wiederaufnahme vorhanden.§353 StPO. Aber Wiederaufnahmsananträge haben gleich hohe Erfolgschancen wie Nichtigkeitsbeschwerden (glaube ich halt).
martin schrieb am 30. Mar. 2007 - 09:24,
Ihr Fall ist kein Einzelfall.Für den EGMR dürfte es wohl zu spät sein. Allerdings beschäftigt sich der nicht mit Beweiswürdigungen und Begründungen.
Grundsatz 1: Niemand kann einen Richter zum Denken zwingen.
Grundsatz 2: Versuchen Sie die Schöffen zu überzeugen. Allerdings brauchen Sie das unglaubliche Glück, dass zumindest einer interessiert der Verhandlung folgt und sich den Richtern was zu sagen traut.
Grundsatz 3: Anklage ist praktisch Verurteilung. Wenn ich wirklich schuldig bin, bleibe ich nach der Anklageerhebung in Österreich.
Grundsatz 4: Je länger ein Verfahren gedauert hat umso sicherer ist eine Verurteilung.
Grundsatz 5: Richter gehen von einer vorgefaßten Meinung fast nie, Richterinnen nie ab.

Die obigen Grundsätze sind natürlich nur meine persönliche Meinung und stimmen mit der Wirklichkeit wahrscheinlich gar nicht überein.
Helmut schrieb am 02. Mar. 2007 - 08:46,
Nicht aufgeben...Europ. Gerichtshof und Menschenrechtscharta sind die notwendigen Schritte...außerdem würde ich noch mehr Öffentlichkeit mobilisieren
Alles LIEBE
Helmut

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