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Franz schrieb am 16. Feb. 2007 - 07:23,
Wärest Du eine ehemaliger Bankdirektor und hätetst anstelle eines Versicherungsbetrugs von nur paar Tausend eher ein paar Millionen unterschlagen, wärest Du in ÖSterreich ein freier Mann...die Justiz ist in Österreich leider wirklich BLIND!
Erwin u. Gerlinde schrieb am 30. Jan. 2007 - 13:07,
Hallo!!
Laßt den Kopf nicht hängen, die Gerechtigkeit wird siegen!!!!!!

Liebe Grüße von Erwin, Gerlinde & Kinder
Antwort: Den Kopf nicht hängen lassen?? Geht gar nicht, er hängt ja bereits in der mir geknüpft wordenen Schlinge!
Ganz liebe Grüße retour - an die Betreiber des Tierheimes Schlosser!
Raimund P. schrieb am 22. Jan. 2007 - 12:36,
Ich finde es bewundernswert, wie offen über diesen Fall geschrieben wird. Vor allem die Veröffentlichung der Namen von den agierenden Personen ist sehr mutig.
Es ist aber leider so, dass ein Einzelschicksal nicht wirklich jemanden interessiert. Die Bevölkerung (Öffentlichkeit) ist eben der Meinung, dass schon was dran sein muss, wenn es eine Verurteilung gegeben hat.
Unterdrückung- und Vernichtung von Beweismitteln und das Konstruieren von Beweisen (stimmen muss es nicht, nur irgendwie passen), ignorieren von Entlastungsbeweisen usw. gibt es nur im Film, aber nicht in der Wirklichkeit.
Wichtig ist nur, es gibt "Einen Täter" der verurteilt wird und der Fall als geklärt gilt.
Wie es zu der Verurteilung gekommen ist, interessiert die Bevölkerung nicht.
Obwohl es nicht viel Hoffnung gibt und die Chancen eines Schneeball in der Hölle größer sind, als eine Wiederaufnahme zu erreichen, da ja  die Beweiswürdigung bei der Nichtigkeitsbeschwerde nicht anfechtbar ist (außer im Schöffenverfahren mit der§ 281 Abs. 1 Z 5a und beim Geschworenenverfahren mit der 10a (§ 345) und es neuer Zeugen und Beweise bedarf um eine Wiederaufnahme durchzubringen, würde ich mich innerhalb von 6 Monaten (Fallfrist) nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenzuges (OGH; OLG) an den Europäischen  Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg wenden und auch an die Menschenrechtscharta und den Fall vorbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Raimund P.
Kurt schrieb am 19. Jan. 2007 - 23:02,
Die Seite gefällt mir, sie ist schnell und übersichtlich. Was beim Fall herauskommt, wird man sehen. <br /><br />Viel Erfolg jedenfalls und viel Glück!
Alex schrieb am 24. Oct. 2008 - 10:47,
Es ist schon erstaunlich wie unterschiedlich Gesetz und Justiz in Österreich sind.
Da wird zum Lokalaugenschein schon mal die Kamera samt Kopfinhalt vergessen?
Der offensichtlich überforderte Beamte sich aber detailgenau erinnern kann? Wo wir wieder beim Kopfinhalt wären....
Es wird gelogen, verleumdet, Rufmord begangen und (re)konstruiert, bis es in die Form passt, die ein Richter vorgibt!!?
Dabei ist es doch so einfach....90% der Bevölkerung sehen täglich TV Krimi Serien, und wissen nur zu gut über die Arbeit der Polizei Bescheid.
Auch wissen wir, dass unter den "Bullen" immer schwarze Schafe weilen, aber dass sie auch extrem dämlich sind, dies scheint wohl ein Vorrecht der Landpolizei zu sein.
Wenn Zeugen und deren Aussagen keinerlei Gewicht haben, wozu hat man dann überhaupt jemanden befragt?
"Es war doch eh schon alles klar". Eingebrochen wird nur in der Nacht, aber nicht am Nachmittag; wahrscheinlich sind auch andere Delikte einem Zeitschema unterworfen, das aber nur der dörfliche Landvogt weiß.
Bleibt die Frage, wie andere Verbrechen "aufgeklärt" werden?
Zu empfehlen wäre, den beteiligten Beamten und der Richterin ein ABO einer Programmzeitschrift zu schenken, vielleicht lernen sie dann von den TV Krimis?
Es bleibt abzuwarten, ob in diesem Fall jemals die Opfer zu ihrem Recht gelangen.
Na Prost Mahlzeit, bin ich froh, nicht mehr in diesem, "vielgeliebten ÖÖÖsterreich" zu weilen....

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