Volksanwalt Resetarits
Mail an Büro Resetarits
(nach telefonischer Absage)
(Dienstag, 28.Nov.06, 11.35 Uhr)
Sehr geehrte Frau Titz,
bitte entschuldigen Sie die nochmalige Störung, aber ehrlich gesagt sind wir - … - ein wenig fassungslos.
Denn: als wir uns erstmals an Sie respektive die Redaktion "ORF-Volksanwalt", Dr. Resetarits wandten, wurde uns, nachdem wir die Unterlagen übermittelt hatten, gesagt, dass man in ein laufendes Verfahren keinesfalls eingreifen könne/wolle. Man müsse den Ausgang des Verfahrens, die Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes abwarten, könne nicht vorgreifen.
Heute wird mitgeteilt, dass - da es sich um die gefällte Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes handle - man nichts mehr machen könne.
Bitte nicht böse sein, aber...???
Abgesehen davon: das rechtsstaatlich lustvoll gebrauchte Schlagwort der "Unabhängigkeit" der Gerichte ... ich glaube, gerade im vorliegenden Fall beweisen die bis dato vorliegenden Protokolle das genaue Gegenteil mehr als zur Genüge (und es sind bei weitem noch nicht alle Protokolle), geschweige denn waren die "Ermittlungen" auch nur in irgendeiner Weise rechtskonform.
Prallen am umgehängten Mäntelchen der Rechtsstaatlichkeit wirklich alle Fakten und Beweise ab und sind vom Tisch gefegt?
Ich weiß, es geht ja "nur" um zwei Jahre Gefängnis ... Sorry, Nein! Es geht um zwei, und genaugenommen sogar um 3 vorsätzlich zerstörte und in den Ruin getriebene Existenzen. Durch eine rechtsstaatlich "unabhängige" Rechtssprechung.
Und wenn ich mir erlauben darf: im Grunde genommen kann man desinteressiert/bequemerweise/was-weiß-ich-was-sonst sagen: okay, das Verfahren ist abgeschlossen; tut zwar leid, aber: Pech gehabt!
Jedoch gibt es seit 25.10.2006 neue und eindeutige Sachbeweise. Man kann jetzt natürlich sagen: na hervorragend, dann ergreifen Sie doch die entsprechenden und Ihnen rechtsstaatlich zustehenden Mittel - und alles löst sich in Wohlgefallen auf!
Faktum ist aber:
Leider spielt da, wie insgesamt im vorgeblichen Rechtsstaat, der Konjunktiv die größte Rolle. Denn: im Prinzip "Ja", aber: nach mittlerweile 3 Jahren ist man am Ende. Nicht nur nervlich, sondern vor allem finanziell. Und die Behörden (allen voran Kripo-Mann Ocvirk) taten alles nur irgend in ihrer Macht stehende, um diese Situation herbeizuführen. Selbstverständlich und ohne Zweifel stehen einem alle Rechtswege offen ... im Prinzip! Theoretisch natürlich, und es hört sich gut an. Leider ist die Praxis eine andere.
Irgendwie klingt das wie: die Leute haben Hunger? Sie haben kein Brot? Na, dann sollen sie doch Kuchen essen!!
Bitte entschuldigen Sie - und es ist auch nicht persönlich gemeint, aber: man soll uns doch bitte einfach sagen, dass die ganze Geschichte schlicht und einfach zu "klein", zu "unwichtig", zu "sonstirgendwas" ist.
In diesem Sinne - und Ihnen einen schönen Tag wünschend
Norbert Bisko
Retourmail Dr. Resetarits
(Dienstag, 28.Nov.06, 11.49 Uhr)
Sehr geehrter Herr Bisko,
Es tut mir leid, dass Sie mit der Justiz unliebsame Erfahrungen machen mussten, aber so seltsam es auch klingt: In der Sendung "VolksAnwalt - gleiches Recht für alle" können wir tatsächlich nicht über laufende Gerichtsverfahren berichten, und auch mit abgeschlossenen Gerichtsverfahren tun wir uns schwer. Die Volksanwaltschaft ist nur für Agenden der sogenannten Justizverwaltung zuständig, d.h., wenn ein Prozeß zu lange dauert oder sonstige Verwaltungsmissstände in der Justiz auftauchen. Wir als ORF-Redaktion sind wiederum darauf angewiesen, dass ein Volksanwalt eine Causa in der Sendung vertritt. Wenn er das aber bei gerichtlich anhängigen Verfahren nicht tun darf, und auch die rechtskräftigen Urteile der unabhängigen Justiz, die sich im Instanzenzug selbst überprüft, im Wesentlichen akzeptieren muss, tun wir uns als Sendung sehr schwer.
Eine persönliche Bemerkung zum Abschluss: Ich respektiere im Regelfall das was die unabhängige Justiz tut und sehe mich nicht als über-drüber-Instanz, die aus journalistischer Sicht alles besser wissen will als Gerichte, die ins mehreren Instanzen geprüft haben.
Es tut mir leid, Ihnen nichts anderes mitteilen zu können und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Resetarits
Leiter Redaktion VolksAnwalt
Antwort-Mail an Dr. Resetarits:
(Dienstag, 29.Nov.06, 05.03 Uhr):
Sehr geehrter Dr. Resetarits!
Danke!
Hätte "man" uns das ein paar Monate vorher respektive vielmehr gleich gesagt, wäre uns einiges an illusionärer Hoffnung und vor allem das Warten auf eine solche Antwort erspart geblieben. Egal, genauso unwichtig wie unser Schicksal.
Versprochen: ich werde Sie nicht mehr belästigen mit meinen/unseren "unliebsamen Erfahrungen" mit der Justiz.
Dass Ihre Antwort seltsam klingt, ... Sie haben Recht.
Ebenfalls eine persönliche Bemerkung zum Schluß: es freut mich wirklich für Sie, dass Sie kein Problem damit haben, die Vorgangsweise und das Urteil der "unabhängigen" Justiz in unserem Fall zu respektieren. Ohne es irgendwie böse, geschweige denn persönlich zu meinen: mit dieser Einstellung schläft man generell besser und ruhiger - wenn sich das Problem diesfalls überhaupt stellt.
Aber einen - nicht nur in seiner Auswirkung vielleicht ja doch nicht so ganz unbeträchtlichen - Gesetzesbruch vor sich selbst mit einem Hinweis auf das Gesetz zu legitimieren, ... entschuldigen Sie, aber ich finde damit macht man es sich doch ein wenig sehr einfach, hm? Aber egal, wie gesagt, ich verstehe es: tun es doch - fast - alle. Und taten es ja eigentlich auch immer schon. Eine Frage hätte ich fast gehabt; jedoch denke ich, dass Sie diese eigentlich schon beantwortet haben: Sie haben sich z.B. die Scans der Originalprotokolle nicht einmal angesehen? ...!
Journalistische Sicht? Nein, entschuldigen Sie: ich wollte keine "journalistische Sicht". Und auch kein "Besser-Wissen".
Was ich denn von Ihnen wollte?? ... sorry, Nein, Ihnen das jetzt auch noch glauben beschreiben zu müssen wäre eine noch tiefere Reduzierung unseres "Wertes".
Es tut Ihnen leid? Bitte nicht!! Wir wissen doch beide, dass dem nicht so ist!
Ihnen weiterhin viel TV-Erfolg wünschend
mfG
Norbert Bisko
Nachträgliche Anmerkung:
Resetarits schrieb:
… die rechtskräftigen Urteile der unabhängigen Justiz, die sich im Instanzenzug selbst überprüft …
Der Oberste Gerichtshof z.B. "überprüfte" so sorgfältig und sich seiner Verantwortung voll bewußt seiend, dass er sogar die Nichtigkeitsbeschwerde Fr. Nemes schlichtweg übersah!!
Selbst Anwälte sagten, dass sie so etwas noch nie erlebt hätten - sie nannten es vornehm: … irritierend!
Preisfrage: wie genau und sorgfältig wurde da wohl der Fall als solcher geprüft??