Richterin Andrea Hüttl

"Was logisch ist und was nicht, bestimme hier immer noch ganz alleine ich!"
Diese Selbstein-/überschätzung zog sich in Folge auch konsequent durch; bis zum bitteren Ende - für die von ihr "Rechtsbehandelten".
Sogar professionelle Prozeßbeobachter (siehe "Profil"-Artikel) waren fassungslos und entsetzt über die unfaire und klar vorverurteilende Verhandlungsführung der Richterin.
Hüttls Logik
Hüttl bestimmt, dass die als Zeugin geladene Nachbarin, welche in der Einbruchsnacht laute und ungewöhnliche Geräusche aus unserem Haus gehört hatte, ... keine Zeugin ist:

Tatzeuge, Augenzeuge, Ohrenzeuge ... letzterer ist somit ersatzlos zu streichen. Wahrnehmungen (a la Gespräche, Schüsse, das Klirren von Glas, etwaige Einbruchsgeräusche,…) müssen unbedingt auch gesehen werden, das bloße Hören genügt hinkünftig nicht mehr!

Diebe/Einbrecher, etc. nehmen in der Regel doch logischerweise den einfacheren, kürzeren Weg, oder?
Wenn jemandes "Lebenserfahrung" ihm/ihr sagt, dass es ausserhalb dieser ist, im Keller befindliche, teils voluminöse Gegenstände auch durch ein, noch dazu uneinsehbares, Kellerfenster in unmittelbarer Nähe abzutransportieren, ... dann kann man nur hoffen, dass diese/r nicht Richter/in ist und seine "Lebenserfahrung" als absoluten Maßstab anlegen darf.
Fakt ist: alle schweren und großen Gegenstände befanden sich im Wohn-Keller. Sie wurden durch ein max. 12 Meter entferntes Kellerfenster abtransportiert. Dieses Kellerfenster liegt an der Rückwand des Hauses, von rundherum uneinsehbar, am Waldrand.
Das Beherzigen von Hüttls "Einbruchs- und Beuteabtransport-Vorschriften" würde bedeuten, dass der/die Einbrecher alles Schwere und Große durch den Keller, die Stiegen hinauf, durch´s Vor- und Wohnzimmer, raus auf die Terrasse (direkt einsehbar von 2 Nachbarhäusern), die Beute über einen 1,87m hohen Holzzaun heben, und um´s Haus herum schleppen hätten müssen. (Fotos siehe unter http://www.schatzkammer.at/einbruch ). Und das Ganze wieder retour, um die nächsten Beutestücke zu holen.
Abgesehen davon: Hr. Josef Barth (Zeitschrift "Profil") recherchierte, dass ca. 1 Monat nach dem Einbruch in unser Haus ein Einbruchsversuch in ein Haus in unserer unmittelbaren Nachbarschaft verübt wurde.
Auch diese Einbrecher verfügten nicht über die entsprechende Lebenserfahrung.
Denn: auch dort geschah es durch´s Kellerfenster
(unnötig zu erwähnen, dass dieses Faktum Polizei und Kripo bekannt war - und unterdrückt wurde).
"Außerhalb jeder Lebenserfahrung" liegen lt. Hüttls Urteilsbegründung sogar die Tipps und Hinweise im Leitfaden des Bundesministeriums für Inneres, Abteilung Kriminalprävention, zum Thema Hauseinbruch!
Denn dort steht wortwörtlich:
Schwachstellen:
- Kellerschächte
Allgemeine Feststellungen:
- Einbrecher wählen eher ruhige Wohnsiedlungen aus
- Sie beobachten Häuser und die Gewohnheiten der Bewohner
- Vorzugsweise werden Terrassentüren oder an der Hausrückseite gelegene Fenster aufgebrochen
Kommentar überflüssig.
... wie sagte Hüttl doch gleich zu Beginn?: "Was logisch ist und was nicht, bestimme hier immer noch ganz alleine ich!"

Jeder, der sich die Situation/das Kellerfenster direkt vor Ort ansieht und mit dieser richterlichen Behauptung konfrontiert wird, lacht - und versteht sofort, warum Hüttl kategorisch jeden Lokalaugenschein verweigerte!
Abgesehen davon, dass ihre Behauptungen auf Fotos Bezug nehmen, die mich (um eben diese Behauptungen zu widerlegen!) beim Verlassen des Hauses durch das Einbruchsfenster zeigen: mein "äußerst durchtrainierter Körper" hat u.a. 2 durch Befunde belegte Bandscheibenvorfälle (Hals- und Lendenwirbel-Bereich), ein Carpaltunnel-Syndrom, einen kaputten Meniskus, und auch einiges Übergewicht!
Nachstehendes handelt von Fotos auf der CompactFlash Kamerakarte, die nach der Beschlagnahme mit anderem Datum ominös wiederauferstanden - und die von der Kripo, als sie dem zu erreichen gesuchten Zweck nicht entsprachen, seltsamerweise wieder gelöscht wurden:

Erst wurde als erwiesen behauptet, dass die Fotos erst nach dem Einbruch aufgenommen worden waren, und die diesbezüglichen "Exif"-Daten ein eindeutiger Beweis, da "unveränderbar", für meine Schuld seien.
Dies verkündete mir Ocvirk freudestrahlend ("Bisko, des werd´n etliche Jahre Häfen ... auf die Verhandlung freue ich mich jetzt schon ... die Exif-Daten sind nämlich DER Beweis; damit hab´ ich Dich!!") bei meiner allerersten Einvernahme am 15.Dez.03. Das Beweisverfahren stand ganz am Anfang, es war noch kein einziger Zeuge befragt, noch kein einziger Beweisantrag bearbeitet worden, nichts ... Trotzdem bringt Ocvirk siegessicher am 22.Dez.03 einen gezielten und vorverurteilenden Rufmordartikel in einer hiesigen Regionalzeitung zur Veröffentlichung.
Der von Ocvirk zur Unterstützung aktivierte Kripo-Kollege und EDV-"Experte" Riedl bestätigt vor Gericht kompetent und souverän mehrmalig, dass "Exif"-Daten ein eindeutiger Beweis seien, da nicht veränderbar.
Er muß diese vorsätzlichen Falschaussagen - nach technischer Hinterfragung meinerseits - jedoch revidieren und zugeben, dass Exif-Daten sogar sehr einfach zu verändern sind.
Überdies bestätigen auch 3 Zeugen, dass die Fotos bereits Wochen vor dem von der Kripo zu präsentieren versuchtem Datum aufgenommen worden waren.
Hüttl gibt nicht auf - sie will ja schuldig sprechen. Also bemüht sie ihre staatlich garantierte unfehlbare Richter-Logik (siehe oben): und schon wird, was jede Versicherung ihren Kunden empfiehlt, nämlich das Anfertigen von Fotos als Besitz-Nachweis im Schadensfall, für uns im Urteil allen Ernstes als "schwer belastend" angeführt!
Und was sagt das Bundesministerium für Inneres, Abteilung Kriminalprävention, dazu?
Allgemeine Maßnahmen:
- Inventarverzeichnis
- Schmuck- und Kunstgegenstände fotografieren

Nicht für Hüttl, aber für mich und wahrscheinlich 98% der gesamten Menschheit wäre logisch, dass ich Fr. Nemes im Falle des Falles eben genau NICHTS erzählt hätte; sie bewußt im Unwissen gelassen hätte. Denn nur dann würde ich kein Risiko bezüglich ihrer Reaktion beim Entdecken des Einbruches eingehen.
Warum die Inszenierung eines Einbruches ohne vorherige Absprache völlig sinnlos wäre? Sorry, da muß ich passen, das ist selbst mir zu hoch.